Reisezeit A :
700,00 Euro pro Tag
01.06.2009 - 30.08.2009
Reisezeit B :
350,00 Euro pro Tag
28.03.2 009 - 31.05.2009
29.08. 2009 - 31.210.2009
19.12.2009 - 03.01.2010
Reisezeit C :
250,00 Euro pro Tag
06.01.2009-28.03.2009
31.10.2009-19.12.2009
08.01.2008 - 15.03.2008
03.11.2008 - 18.12.2008
Mindestmietdauer :
7 Übernachtungen
Endreinigung:
100,00 Euro
100,00 Euro
An- und Abreisezeiten:
Anreise:
täglich ab 15.00 Uhr
Abreise:
täglich bis 10.00 Uhr
Die Zeitfenster sind notwendig damit die Reinigung der Appartements bei Gästewechsel durchgeführt werden kann. Sollte die Anreise bis 18.00 Uhr nicht möglich sein, werden wir auch dafür eine Lösung finden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen damit die Schlüssel entsprechend hinterlegt werden können.
Die Restzahlung ist, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen (Übergabe Reisebestätigung) spätestens 30 Tage vor der vertraglich vereinbarten Anreise an den Veranstalter zu zahlen, wobei es für die Rechtzeitigkeit auf die Gutschrift auf dem jeweils angegebenen Konto des Veranstalters ankommt.
100,00 Euro
Rücktritt bis 91 Tage vor Mietbeginn 200,00 EUR Rücktritt innerhalb von 90 - 61 Tagen vor Mietbeginn 25 % des Reisepreises Rücktritt innerhalb von 60 - 35 Tagen vor Mietbeginn 50 % des Reisepreises
Rücktritt innerhalb von 34 - 2 Tagen vor Mietbeginn 80 % des Reisepreises.
Rücktritt innerhalb von einem Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 95 % des Reisepreises
Dem Mieter bleibt gestattet, den Nachweis zu führen, dass die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen des Veranstalters und der Betrag, der durch die anderweitige Verwendung der Leistung des Veranstalters zu erzielen war, höher ist, als die pauschalierten Abzüge vom Mietpreis.
Soweit der Mieter nach angetretener Reise vorzeitig abreist oder die Anreise des Mieters später erfolgt, erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises.
Der Veranstalter kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter gegen seine Zahlungsverpflichtungen entsprechend Ziff. 3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, insbesondere die dort enthaltenen Zahlungsfristen nicht einhält.
Der Veranstalter ist zudem berechtigt, nach Antritt der Reise durch den Mieter das Vertragsverhältnis fristlos, aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Der Veranstalter hat in all diesen Fällen einen Anspruch auf Zahlung des Mietpreises unter entsprechender Anwendung der unter Ziff. 4 getroffenen Vereinbarungen zur Zahlung des Mietpreises im Falle des Rücktritts durch den Mieter.
Auch insoweit bleibt dem Mieter allerdings vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass die durch den Rücktritt und/oder die Kündigung des Veranstalters ersparten Aufwendungen des Veranstalters und der Betrag, der durch die anderweitige Verwendung der vom Veranstalter zu erbringenden Leistung zu erzielen war, höher ist, als die pauschalierten Abzüge vom Reisepreis.
Der Veranstalter haftet aus diesem Vertragsverhältnis für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Veranstalter haftet für andere Schäden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, der nicht Leistungsträger (§ 651 a Abs. 2 BGB) ist, sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten zurückzuführen sind.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bis zu einem Betrag in Höhe des Dreifachen des Reisepreises.