Konditionen

Saisonzeiten 2009

Reisezeit A :
700,00 Euro pro Tag

01.06.2009 - 30.08.2009

Reisezeit B :
350,00 Euro pro Tag

28.03.2 009 - 31.05.2009
29.08. 2009 - 31.210.2009
19.12.2009 - 03.01.2010


Reisezeit C :
250,00 Euro pro Tag

06.01.2009-28.03.2009
31.10.2009-19.12.2009


08.01.2008 - 15.03.2008
03.11.2008 - 18.12.2008

Mindestmietdauer :
7 Übernachtungen

Endreinigung:
100,00 Euro             

Umbuchungspauschale:

100,00 Euro

An- und Abreisezeiten: 

Anreise:
täglich ab 15.00 Uhr

Abreise:
täglich bis 10.00 Uhr 

Die Zeitfenster sind notwendig damit die Reinigung der Appartements bei Gästewechsel durchgeführt werden kann. Sollte die Anreise bis 18.00 Uhr nicht möglich sein, werden wir auch dafür eine Lösung finden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen damit die Schlüssel entsprechend hinterlegt werden können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienhäusern/-wohnungen mit der Fuhrberg und Haase Ferienimmobilien GbR ( kurz: FHF GbR )

1. Rechtsverhältnis

 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und der FHF GbR (Veranstalter) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Ferienhäusern/-wohnungen, richtet sich nach dem Reisevertragsrecht des BGB § 651 a ff. BGB, soweit in den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.

 2. Vertragsabschluss

 Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Veranstalter kommt mit der auf die Buchung des Mieters folgende Übersendung einer Reisebestätigung seitens des Veranstalters an den Mieter zustande. Der Veranstalter verpflichtet sich innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Buchung durch den Mieter, dem Mieter eine Reisebestätigung zukommen zu lassen oder den Mieter darüber zu informieren, dass eine Reisebestätigung nicht erteilt wird und daher das durch die Buchung vorliegende Vertragsangebot des Mieters nicht angenommen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Mieter an sein durch die Buchung erfolgtes Vertragsangebot gebunden.

 Bei Versäumnis der Frist gem. Satz 2 kommt der Vertrag nicht zustande. Der Mieter ist allerdings dann nicht mehr an sein Vertragsangebot gebunden. Der Veranstalter ist grundsätzlich verpflichtet, seine Leistungen so zu erbringen, wie sie in seinem Prospekt für das jeweilige Jahr, in welchem die Reise stattfindet beschrieben ist.

Der Veranstalter ist jedoch berechtigt abweichend von den im Internetauftritt enthaltenen Beschreibungen zu leisten, wenn hierfür ein trifftiger Grund vorliegt, insbesondere die Abweichungen auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen und die Abweichung gemessen an der vom Veranstalter zu erbringenden Gesamtleistung unwesentlich ist.

 3. Zahlungen, Preise

 Der Mieter ist verpflichtet innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung 20 % der vereinbarten Gesamtmiete zu zahlen. 

Die Restzahlung ist, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen (Übergabe Reisebestätigung) spätestens 30 Tage vor der vertraglich vereinbarten Anreise an den Veranstalter zu zahlen, wobei es für die Rechtzeitigkeit auf die Gutschrift auf dem jeweils angegebenen Konto des Veranstalters ankommt.

Erfolgt der Abschluss des Reisevertrages entsprechend Ziffer 2 der allgemeinen Bedingungen in einem Zeitraum weniger als 30 Tage vor der Anreise, ist der gesamte Mietpreis nach Zugang der Reisebestätigung  sofort fällig, wobei es für die Rechtzeitigkeit wiederum auf die Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters ankommt.

Erfolgt der Abschluss des Reisevertrages entsprechend Ziffer 2 der allgemeinen Bedingungen in einem Zeitraum weniger als 10 Tage vor der Anreise, ist der gesamte Mietpreis bei Anreise im Buchungsbüro zu zahlen (Bar/ EC) oder ein entsprechender Bankbeleg bei Anreise vorzuweisen.

Nebenkosten, wie Endreinigung (ab 6 Übernachtungen ), Gas, Wasser und Strom sind im Reisepreis enthalten soweit nicht im Reisevertrag etwas anderes vereinbart ist.

Reinigung (nur bei Buchung von weniger als 6 Übernachtungen) : 150 Euro

Umbuchungspauschale:
100,00 Euro

4. Reiserücktritt durch den Mieter

Der Mieter ist berechtigt, von der Reise zurückzutreten.

Im Falle des Rücktritts durch den Mieter hat der Vermittler einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises nach folgender Staffelung: 

Rücktritt bis 91 Tage vor Mietbeginn 200,00 EUR Rücktritt innerhalb von 90 - 61 Tagen vor Mietbeginn 25 % des Reisepreises Rücktritt innerhalb von 60 - 35 Tagen vor Mietbeginn 50 % des Reisepreises

Rücktritt innerhalb von 34 -   2 Tagen vor Mietbeginn 80 % des Reisepreises.

Rücktritt innerhalb von einem Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 95 % des Reisepreises 

Dem Mieter bleibt gestattet, den Nachweis zu führen, dass die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen des Veranstalters und der Betrag, der durch die anderweitige Verwendung der Leistung des Veranstalters zu erzielen war, höher ist, als die pauschalierten Abzüge vom Mietpreis. 

Soweit der Mieter nach angetretener Reise vorzeitig abreist oder die Anreise des Mieters später erfolgt, erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises. 

5. Kündigung des Veranstalters aus wichtigem Grunde, Rücktritt des Veranstalters 

Der Veranstalter kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter gegen seine Zahlungsverpflichtungen entsprechend Ziff. 3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, insbesondere die dort enthaltenen Zahlungsfristen nicht einhält. 

Der Veranstalter ist zudem berechtigt, nach Antritt der Reise durch den Mieter das Vertragsverhältnis fristlos, aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 

Der Veranstalter hat in all diesen Fällen einen Anspruch auf Zahlung des Mietpreises unter entsprechender Anwendung der unter Ziff. 4 getroffenen Vereinbarungen zur Zahlung des Mietpreises im Falle des Rücktritts durch den Mieter. 

Auch insoweit bleibt dem Mieter allerdings vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass die durch den Rücktritt und/oder die Kündigung des Veranstalters ersparten Aufwendungen des Veranstalters und der Betrag, der durch die anderweitige Verwendung der vom Veranstalter zu erbringenden Leistung zu erzielen war, höher ist, als die pauschalierten Abzüge vom Reisepreis. 

6. Haftung des Veranstalters 

Der Veranstalter haftet aus diesem Vertragsverhältnis für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

Der Veranstalter haftet für andere Schäden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, der nicht Leistungsträger (§ 651 a Abs. 2 BGB) ist, sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten zurückzuführen sind. 

Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bis zu einem Betrag in Höhe des Dreifachen des Reisepreises.